
T-Kabel Volvo 12Pin/12Pin
T-Kabelsätze ermöglichen den Abgriff der Strom- und/oder Lautsprecherverkabelung aus dem fahrzeugseitigen Radiokabelbaum, ohne diesen zu beschädigen oder die Funktion des Werksradios zu beeinträchtigen.
Hiermit wird die Installation von zusätzlichen Komponenten, wie zum Beispiel Freisprecheinrichtungen, Endstufen oder High-Low-Wandlern in den fahrzeugspezifischen Radioanschlusskabelbaum rückrüstfähig.
Hinweis
- Anschluss: 12 Pin / 12 Pin grün / grau (m/f) Volvo Stecker
- Fahrzeuge ohne OEM Aktivsystem
Für folgende Fahrzeuge geeignet
- Volvo S40/V40 04/2000 - 04/2004
- Volvo S60 01/2001 - 06/2004
- Volvo S70/V70/XC70 04/2000 - 06/2004
- Volvo S80 01/1998 - 06/2004
T-Kabelsätze ermöglichen den Abgriff der Strom- und/oder Lautsprecherverkabelung aus dem fahrzeugseitigen Radiokabelbaum, ohne diesen zu beschädigen oder die Funktion des Werksradios zu beeinträchtigen.
Hiermit wird die Installation von zusätzlichen Komponenten, wie zum Beispiel Freisprecheinrichtungen, Endstufen oder High-Low-Wandlern in den fahrzeugspezifischen Radioanschlusskabelbaum rückrüstfähig.
Hinweis
- Anschluss: 12 Pin / 12 Pin grün / grau (m/f) Volvo Stecker
- Fahrzeuge ohne OEM Aktivsystem
Für folgende Fahrzeuge geeignet
- Volvo S40/V40 04/2000 - 04/2004
- Volvo S60 01/2001 - 06/2004
- Volvo S70/V70/XC70 04/2000 - 06/2004
- Volvo S80 01/1998 - 06/2004
Description
T-Kabelsätze ermöglichen den Abgriff der Strom- und/oder Lautsprecherverkabelung aus dem fahrzeugseitigen Radiokabelbaum, ohne diesen zu beschädigen oder die Funktion des Werksradios zu beeinträchtigen.
Hiermit wird die Installation von zusätzlichen Komponenten, wie zum Beispiel Freisprecheinrichtungen, Endstufen oder High-Low-Wandlern in den fahrzeugspezifischen Radioanschlusskabelbaum rückrüstfähig.
Hinweis
- Anschluss: 12 Pin / 12 Pin grün / grau (m/f) Volvo Stecker
- Fahrzeuge ohne OEM Aktivsystem
Für folgende Fahrzeuge geeignet
- Volvo S40/V40 04/2000 - 04/2004
- Volvo S60 01/2001 - 06/2004
- Volvo S70/V70/XC70 04/2000 - 06/2004
- Volvo S80 01/1998 - 06/2004





















